Kitas und Grundschulen: Stadt darf sich nicht an Zuständigkeiten abarbeiten. Handeln zählt!

„Es war zu erwarten. In der Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion zur Ganztagsbetreuung vor allem in den Horten wird regelmäßig auf die fehlende Zuständigkeit verwiesen. Einmal ist es die Hortbetreuung, die bei freien Trägern liege (Hat die Stadt dazu keine Informationen?), zum anderen sei das eine Angelegenheit des Kreises als Schulträger gerade auch für die Grundschulen. Die Zahl der Hortplätze wird jedoch als zurzeit ausreichend bewertet,“ so der sozialpolitische Sprecher der FDP Stadtverordnetenfraktion Erich Schlessmann.

Das Thema treibe die Freien Demokraten auf städtischer wie auf Kreis- und auf Landesebene seit langem um. Nicht zuletzt ihre konstante Initiativen vor allem aufgrund der Aufteilung der Kennedy-Schule auf zwei Standorte habe dafür gesorgt, dass nunmehr der Wetteraukreis durch das Kultusministerium gezwungen wurde, nach knapp zehn Jahren eine umfassende Überarbeitung des Schulentwicklungsplans zu starten.
Ab dem Jahr 2026 hätten Eltern die gesetzliche Zusicherung auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen quer durch die Bundesrepublik und natürlich auch in Bad Vilbel. „Es sind noch vier Jahre, so dass die Anfrage der FDP auch auf die Vorbereitung dieser rechtlichen Verpflichtung zielt, die seit längerem bereits für den Kitabereich und die Kinder ab drei Jahren bis zum Übergang in die Grundschule gilt. Eltern wissen, wie oft es knirscht und knackt, bis man bei den Kommunen einen Kitaplatz durchsetzen kann. Die Gerichtsentscheidungen sind dabei eindeutig,“ so der FDP Kommunalpolitiker weiter.

Es sei keine Frage, dass die Kommunen und die Schulen dabei Hand in Hand arbeiten müssen. Die Kommunen und damit auch Bad Vilbel hätten wie die Eltern ein großes Interesse, dass die Betreuung gesichert ist. „Wie aber kann man das seitens einer Stadt, wenn der Schulträger auf die Erstellung eines Schulentwicklungsplans und damit auf die grundlegenden Daten und Planungsabsichten verzichtet mit der Begründung, die Erforderlichkeit nach dem Hessischen Schulgesetz sei nicht gegeben? Von den vier Grundschulen in Bad Vilbel (Heilsberg, zweimal Kernstadt und Dortelweil) hat gerade mal eine ein garantiertes Betreuungsangebot im Rahmen des „Pakts für den Nachmittag“, der heute „Pakt für den Ganztag“ heißt. Nicht nur in Bad Vilbel scheint man sich an den Schulen und in der Stadt in einen Dornröschenschlaf begeben zu haben, denn seit einem gewissen Aufbruch 2017 ist nichts mehr für die Schulen passiert. Der Prinz des Schulträgers Wetteraukreis sitzt im Kreisgebäude und wartet und wartet. Offenbar interessiert ihn aber das Dornröschen des Ganztagsbetreuung an den Grundschulen wenig bis nicht. Umso mehr interessiert es aber die Eltern, die wissen wollen, woran sie ab 2026 in Bad Vilbel und der Wetterau sind,“ fasst  Schlessmann die Erkenntnisse der FDP zusammen. 

Der heimische FDP Parteivorsitzende und Chef der FDP Kreistagsfraktion Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn kündigte an, dass die Liberalen sowohl im Kreistag als auch im Landtag das Thema weitertreiben werden. ‚Kinderbetreuung gehört zu einer kinderfreundlichen Stadt, deshalb muss in Bad Vilbel und im Wetteraukreis endlich mehr und konzentrierter gearbeitet werden,‘ so Hahn.