Wichtig für unseren Einzelhandel: Neues Ladenöffnungsgesetz

Die Anhörungen zur Neuordnung des Ladenöffnungsgesetz in Hessen
laufen teils sehr kontrovers. Letztlich bleibt das Land aber seiner
Linie bei den verkaufsoffenen Sonntagen treu.

Wiesbaden (dpa/lhe) – Sozialminister Kai Klose (Grüne) will mit dem
neuen Ladenöffnungsgesetz für mehr Planungssicherheit in Hessen bei
den verkaufsoffenen Sonntagen sorgen. Die Sonntagsruhe habe einen
hohen Stellenwert, für Ausnahmen müsse daher ein gewichtiger Grund
vorliegen, sagte der Minister am Montag in Wiesbaden. Die
Landesregierung halte daher in ihrem Gesetzentwurf an dem Grundsatz
fest, dass für eine Ladenöffnung am Sonntag ein konkreter Anlass wie
ein Fest oder ein Markt als besonderes örtliches Ereignis gegeben
sein müsse. Es reiche als Grund nicht aus, den Einzelhandel in der
jeweiligen Kommune ankurbeln zu wollen.

Das hessische Gesetz läuft Ende des Jahres aus und muss novelliert
werden. Gemeinden ist es derzeit erlaubt, an bis zu vier Sonn- oder
Feiertagen im Jahr für einen zeitlich begrenzten Zeitraum von maximal
sechs zusammenhängenden Stunden Geschäfte öffnen zu lassen. Die
Freigabe ist an ein Sonderereignis in Form von Märkten, Messen,
örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gekoppelt.

Dieses Verfahren wird vor allem von der FDP stark kritisiert. Der
FDP-Abgeordnete Stefan Naas nannte die schwarz-grüne Koalition
unbelehrbar. Seit mehreren Jahren bedauerten Kommunen und der
Einzelhandel die derzeitige Situation und forderten Änderungen. Die
Liberalen seien für eine Regelung ohne Anlassbezug nur aufgrund eines
öffentlichen Interesses. Diese Regelung wäre eine echte Chance für
die Innenstädte und den Einzelhandel in Hessen.

Die Anzahl von bis zu vier verkaufsoffenen Sonn- oder Feiertagen im
Jahr sieht nach Angaben von Klose auch der Gesetzentwurf von
Schwarz-Grün vor. Um zu verhindern, dass durch kurzfristige Anträge
oder Klagen ein verkaufsoffener Sonntag knapp vor dem Termin abgesagt
werden muss, soll künftig eine Drei-Monatsfrist eingeführt werden:
Die Freigabeentscheidung der Kommune muss demnach mindestens drei
Monate vor dem Termin veröffentlicht werden. Widersprüche und Klagen
sollen auf diesem Weg wegen geltender Fristen keine kurzfristig
aufschiebende Wirkung haben.

Der Gesetzentwurf wurde nach Angaben des Sozialministers bereits im
Kabinett behandelt und soll in der kommenden Woche im hessischen
Landtag in erster Lesung debattiert werden. Wenn das Gesetz
beschlossen ist, will der Sozialminister noch einen
Handlungsleitfaden für die Kommunen zum Umgang mit den
verkaufsoffenen Sonntagen erstellen.

Quelle : dpa Meldung vom 26.08.2019