WG: Pressemitteilung FDP: MdL Hahn und Greilich informieren sich über elektronische Fußfessel

14.03.2017

  Originalnachricht   Von: Nicolas Klein-Zirbes <klein-zirbes@julis-bonn.de> Gesendet: Dienstag, 14. März 2017 16:38 An: nicolas.klein-zirbes@fdp-email.de Betreff: Pressemitteilung FDP: MdL Hahn und Greilich informieren sich über elektronische F‎
FDP-Landtagsabgeordnete informieren sich über elektronische Fußfessel
Die freidemokratischen Landtagsabgeordneten Dr. h. c. Jörg-Uwe Hahn und Wolfgang Greilich haben die IT-Stelle der hessischen Justiz in Bad Vilbel besucht. Im Gebäude des ehemaligen Vilbeler Amtsgerichts sitzt unter anderem die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL). Rund um die Uhr und bundesweit beaufsichtigt die GÜL, ob mit elektronischen Fußfesseln ausgestattete Straftäter sich innerhalb der für sie individuell als legal definierten Aufenthaltszonen bewegen. GÜL-Leiter Hans-Dieter Amthor und Oberstaatsanwältin Ingrid Richter empfingen die beiden FDP-Politiker.
Der ehemalige Bewährungshelfer Amthor erläuterte den Besuchern die Anwendungsbereiche und Funktionsweisen elektronischer Fußfesseln: „Bei ihrer Erfindung hat sich ein amerikanischer Bundesrichter vom Gadget eines Comic-Bösewichts inspirieren lassen, der mit einem fesselähnlichen Gerät Spidermans Bewegungen kontrollieren wollte. Zwei Jahre später, im Jahre 1985, ist die erste Fußfessel dann in Amerika eingeführt worden – glücklicherweise auf der Seite der Guten. Bei uns in Hessen sind zwei verschiedene Modelle der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Gebrauch: Für eine kleine Fußfessel können sich auffällig gewordene, meist jugendliche Straftäter als Alternative zur Haft freiwillig entscheiden.“ Die Möglichkeit einer sogenannten letzten Bewährungschance müsse jedoch erst ein Richter anbieten. Entscheidende Argumente hierfür seien Entwicklungen im Leben des Betroffenen, die eine Besserungsperspektive eröffneten. Amthor weiter: „Wer beispielsweise über einen Ausbildungsplatz verfügt, kann für eine kleine elektronische Fußfessel in Frage kommen. Das Gerät kennt nur zwei Funktionen: Wir werden informiert, ob der Straftäter zu einem vorher definierten Zeitpunkt beispielsweise auf der Arbeit ist oder nicht. Abends zeigt das Instrument zudem an, ob er rechtzeitig Zuhause ist. Es werden keine permanenten Bewegungsprofile aufgezeichnet, weil das nicht dem erklärten Ziel der kleinen Fußfessel dienen würde. Vielmehr unterstützt sie Menschen, deren Verhalten sich noch zum Positiven verändern kann, bei der Strukturierung ihres Alltags. Die kleine Fußfessel ermöglicht gezielten Freizeitsentzug anstelle absoluten Freiheitsentzugs. Auf eigenen Wunsch hin nutzen derzeit 40 Personen in Hessen diese letzte Bewährungschance.“
Darüber hinaus kontrolliert die GÜL seit 2012 im gesamten Bundesgebiet Träger der sogenannten großen Fußfessel. Die Grundlage hierzu bildet ein Staatsvertrag, den Hahns Ministerium während seiner Amtszeit als Hessischer Justizminister ausgearbeitet hat. Nacheinander haben alle weiteren Bundesländer zugestimmt. Anfängliche Bedenken des Europäischen Gerichtshofs habe man Hahn zufolge schnell ausräumen können: „Paragraph 68a des Strafgesetzbuches legitimiert die Anwendung elektronischer Fußfesseln, um potenziell gefährliche Täter auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe überwachen zu können. Genau das tun wir von Bad Vilbel aus seit rund fünf Jahren mit großem Erfolg. Es ist bisher zu keinen besonderen Vorfällen gekommen. Die Maßnahme der großen Fußfessel ist hocheffizient, auch und insbesondere dank der Arbeit der GÜL, die 24 Stunden am Tag aktiv ist.“
Im Gegensatz zur kleinen sendet die große Fußfessel kontinuierlich Signale an die Überwachungsstelle. Zudem lassen sich für jeden einzelnen Träger persönlich definierte Aufenthaltsbereiche oder Verbotszonen abstecken. Diese können laut Oberstaatsanwältin Richter von einzelnen Stadtteilen bis hin zu ganzen Bundesländern reichen. Um eine lückenlose Kontrolle zu ermöglichen, greife man hierbei mit Satellit und Mobilfunknetz auf zwei verschiedene Ortungsmethoden zurück. Amthor erklärt: „Wir nutzen bis zu elf verschiedene Satelliten und können die Fußfesselträger damit auf bis zu einem Meter genau und weniger lokalisieren. Nähert sich einer der ehemaligen Straftäter einer Verbotszone, bekommen wir umgehend eine Meldung. Wir rufen den Träger an, informieren ihn und erfragen seine Absichten. Für den Fall, dass er sich nicht kooperativ zeigt, rückt sofort die Polizei aus. Erfreulicherweise musste es bisher aber noch nie so weit kommen.“ Dennoch gingen stündlich mehrere automatisierte Meldungen bei der GÜL ein, in den meisten Fällen handle es sich jedoch lediglich um Ladeerinnerungen für den Akku der Geräte. Für die Überwachung und Auswertung des Systems ist ein sechzehnköpfiges Mitarbeiterteam verantwortlich, das in Schichten von jeweils zwölf Stunden arbeitet. Dank der großen Bildschirme können sich die Beamten zwischendurch auf Sportgeräten im Arbeitsraum körperlich betätigen und im Sommer sogar auf der eigenen Terrasse grillen. Die Schichtpläne sind so gestaltet, dass zu jedem Zeitpunkt mehrere GÜL-Mitarbeiter aktiv sind. „Auch, wenn bisher alles gut gegangen ist, geht es immer potenziell um Leben oder Tod“, stellt Richter klar.
Auf den Beschluss der Bundesregierung, elektronische Fußfesseln zukünftig auch bei terroristischen Gefährdern anzuwenden, zeigt sich Amthor gut vorbereitet: „Das System ist nicht ausgelastet und mit mehr Personal theoretisch unbegrenzt erweiterbar. Die elektronische Fußfessel ist so beliebt, weil sie nicht nur effektiv, sondern auch effizient ist. Im Vergleich zu einer klassischen Polizeiobservation fallen deutlich weniger Kosten an. Außerdem bekommen wir nur die Informationen, die unmittelbar notwendig sind: Versucht jemand, beispielsweise über einen Flughafen, Deutschland in Richtung Terrormiliz zu verlassen oder nicht? Auch einzelne Moscheen, in denen man Hassprediger vermutet, könnte man zu Verbotszonen erklären.“