Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Bad Vilbel: FDP fordert Transparenz

18.08.2022

Eigentlich wollte Julia Russmann, Vorsitzende der FDP im Stadtparlament von Bad Vilbel, nur für Ihre juristische Ausbildung eine Meldebescheinigung bei der Stadtverwaltung Bad Vilbel digital beantragen. Ihr in Bad Homburg lebender Kollege hatte diese wenige Tage später erhalten, in Bad Vilbel klappte das nicht. „Jetzt wollen wir Freie Demokraten es wissen, wie steht es um die Digitalen Angebote konkret in unserer Heimatstadt. Deshalb haben wir eine Anfrage an den Magistrat gestellt,‘ so Russmann in einer Erklärung. 

Weniger als fünf Monate, bis Ende 2022, haben deutsche Behörden und damit auch Bad Vilbel Zeit, die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) umzusetzen und damit sehr viele Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Bereits im April 2017 wurde das Gesetz im Bundestag erlassen und die rund 600 Leistungen definiert, die Bürgerinnen und Bürger zukünftig digital angeboten werden sollen. Auch die Kommunen sind verpflichtet, die Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen. 

In Hessen habe es, so die FDP Fraktionschefin, entsprechende Vereinbarungen zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Land Hessen zur Vorbereitung und Umsetzung gegeben, die in Giessen ansässige EKOM 21 sei mit der Arbeit beauftragt worden. Der Chef Bertram Huke war mal Mitarbeiter der Stadtverwaltung Bad Vilbel.
Jetzt wollen die Liberalen genau wissen, wie weit die Stadt bei der Umsetzung des Gesetzlichen Auftrags der Umsetzung ist.

Aus diesem Grund stellt die FDP nun mehrere Fragen, ua welche gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen  konkret zu digitalisieren sind, welche dieser Leistungen Stand 29.8. 2022 bereits vollständig digitalisiert sind und in welchem Stadium sich die einzelnen nicht vollständig digitalisieren Leistungen befinden.
 
Die Liberalen erwarten vom Magistrat auch klare Antworten auf die Fragen, ob die Stadt die gesetzlichen Vorgaben aus dem OZG vollständig umsetzen wird, die in dem Pflichtenkatalog des OZG notiert wurden, und wenn nein, welche der Leistungen bis zum Stichtag digital angeboten werden und wie der Zeitplan für die nicht umgesetzten Leistungen aussieht.

„Es ist kein Geheimnis, dass der schwarz-rote Koalition in Bad Vilbel die Digitalisierung nicht als Schwerpunkt auf der Liste hat, obwohl die Bürgerinnen und Bürger auch immer stärker von ihrer Verwaltung eine Dienstleisterqualität erwarten. Die Erfolge in der Digitalisierung müssen spürbarer für die Menschen werden, denn sie bringen einen Gewinn an Service auf Seite der Bürger und einen Gewinn an Entlastung auf Seiten der Verwaltungsmitarbeitern mit sich“, so die Fraktionsvorsitzende Julia Russmann.