Steueränderung beschert Bad Vilbel Zusatzeinnahmen

31.05.2012

Bad Vilbel: Der heimische FDP-Landtagsabgeordnete und stellvertretende Ministerpräsident des Landes Hessen, Jörg-Uwe Hahn, hat dem heimischen Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr mit Freude mitgeteilt, dass aufgrund einer Entscheidung des Bundesrates aus der letzten Sitzung im Jahre 2011 Bad Vilbel zusätzliche Steuereinnahmen zur Verfügung gestellt werden können. Jörg-Uwe Hahn wies daraufhin, dass im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes die Einkommenssteuerhöchstbeiträge verändert worden seien. Bisher war ab einer Einkommenssteuereinnahme von 30.000 € bei Ledigen und 60.000 € bei Verheirateten ein Schlussstrich gezogen worden.

„Höhere Einnahmen sind den jeweiligen Wohnorten/Kommunen nicht mehr zu Verfügung gestellt worden. Mit der im Bundesrat verabschiedeten Reform sind die Höchstbeträge auf 35./70.000 € erhöht worden“, berichtete Jörg-Uwe Hahn weiter. Davon profitierten steueraufkommensstarke Kommunen wie die Stadt Bad Vilbel besonders. Nach den Berechnungen aus dem Hessischen Finanzministerium sei bezogen auf das Referenzjahr 2010 eine Erhöhung der Einnahmen aus dem Einkommensteuertopf für Bad Vilbel von ca. 671.000 € zu begrüßen.

„Dieses ist eine sehr positive Entscheidung für die Finanzsituation von Bad Vilbel. Sie ist auch gerecht, da nun einmal eine der Einnahmenseiten einer Kommune das Einkommenssteueraufkommen ihrer Bürger ist. Damit sollen die Kommunen ja auch motiviert werden, Neubaugebiete wie z.B.: Dortelweil-West überhaupt zu projektieren“, stellte der heimische FDP-Politiker weiter fest. Nunmehr müsse aber auf Landesebene erheblich daran gearbeitet werden, dass im Zuge einer Umstrukturierung des kommunalen Finanzausgleichs diese berechtigten Mehreinnahmen nicht mehr weggestrichen werden könnten.

„Sowohl Bürgermeister Dr. Stöhr in den Gremien der kommunalen Familie auf Landesebene wie aber auch Kollege Tobias Utter und ich im Hessischen Landtag und natürlich in der Hessischen Landesregierung müssen nun einen gerechten Konsens zwischen den Bedürfnissen der strukturschwachen Kommunen einerseits und der einkommensstarken anderseits finden. Dabei darf es aber nicht so sein, dass der vom Bundesgesetzgeber Bad Vilbel eingeräumte Zuwachs an Einnahmen wieder rebelliert wird“, so Jörg-Uwe Hahn abschließend.