Stadt Bad Vilbel enttäuscht über Antwort von Deutscher Flugsicherung

24.08.2012

Die Stadt Bad Vilbel hat schon sehr zeitnah auf die zu erwartende Lärmerhöhung durch die Inbetriebnahme der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen reagiert und im Gespräch mit der Deutschen Flugsicherung die Anliegen der Stadt Bad Vilbel, ihrer Bürgerinnen und Bürger als auch der der Bürgerinitiative gegen Fluglärm klar und deutlich gemacht. Die Verantwortlichen der Stadt Bad Vilbel haben sich in Absprache mit der Bürgerinitiative „Bad Vilbel minus Fluglärm“ (BI) erneut mit Fragen und Anregungen zu den An- und Abflugrouten an die Deutsche Flugsicherung (DFS) gewandt, die nun in einem Schreiben diese beantwortet hat.

„Wir als Stadtverantwortliche kümmern uns kontinuierlich um die Belange der Bürgerinnen und Bürger in Bad Vilbel. In diesem Fall sind wir gemeinsam mit der Bürgerinitiative an die Deutsche Flugsicherung in Langen herangetreten, um die Forderungen nach einer Lärmreduzierung erneut zu wiederholen. Mit der nun vorliegenden Antwort sind wir aber alles andere als zufrieden“, äußert sich Bad Vilbels Erster Stadtrat Jörg Frank. Die erste Enttäuschung ist, dass von einer möglichen Anhebung der Flughöhen der An- und Abflugrouten Bad Vilbel nicht profitieren würde. Grund dafür ist, dass Bad Vilbel nur unweit des Kreuzungspunktes von Abflugs- bzw. Gegenanflugsrouten liegt. An solchen Überschneidungspunkten können die abfliegenden Maschinen nicht so schnell an Höhe gewinnen, wie die Stadt sich das wünscht. Außerdem ist fraglich, ob der Gegenanflug über Bad Vilbel von einer Anhebung der Flughöhe profitieren würde. „Der von der Stadt Bad Vilbel geäußerte Wunsch, nach einer Anhebung der Abflugroute 07-lang über unserer Stadt um 1.000 Fuß wird mit dieser Begründung von Seiten der DFS nicht entsprochen. Eine für uns enttäuschende Begründung“, argumentiert Jörg Frank.

Das zweite große Ärgernis ist, dass die abfliegenden Flugzeuge die offiziell ausgewiesenen Abflugrouten zu schnell verlassen, in den sogenannten Direktflug eindrehen und damit in Fächerform über die Bad Vilbeler Kernstadt und Massenheim fliegen. Auch zur Verhinderung dieser Abweichungen von Flugrouten ist die Stadt tätig und setzt sich für eine klare Einhaltung der Flugrouten ein. Hierzu teilte der Stadt Bad Vilbel die DFS in dem Antwortschreiben folgendes mit: „Gründe für das Überfliegen von Bad Vilbel liegen primär in den Kontrollfreigaben durch die Fluglotsen, mit denen der Pilot von einer Abflugstrecke abweichen darf, um einen direkten Flugweg abzuwickeln. Die Deutsche Flugsicherung ist gesetzlich verpflichtet, den Verkehr sicher, flüssig und geordnet abzuwickeln, das heißt diesen auf dem direkten Weg (ohne große Umwege) zu führen. Durch einen kürzeren Flugweg werden ebenso der Kerosinverbrauch sowie der Ausstoß von CO² gemindert.“ Und weiter: „Grundsätzlich dürfen Flugzeuge ab dem Erreichen von 5.000 Fuß von einer Abflugstrecke zum Direktfug freigegeben werden. Aus Lärmschutzgründen hat man sich am Flughafen darauf geeinigt, diese Freigabehöhe in den Tagesrandstunden und in der Nachtzeit hochzusetzen. So liegt sie in der Uhrzeit zwischen 22 und 23 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr bei 8.000 Fuß, in der Kernnacht sogar über 10.000 Fuß. Tagsüber dürfen Flugzeuge ab Erreichen des sogenannten ‚Transition Level‘, das luftdruckabhängig ist, abdrehen. Diese Höhe liegt in der Regel oberhalb 6.000 Fuß, jedoch nicht unterhalb 5.000 Fuß. Das bedeutet für Bad Vilbel, dass Abflüge entsprechend länger der Abflugstrecke ‚07-Nord-lang‘ folgen müssen, bevor sie nach einer Kontrollfreigabe durch den Fluglotsen abweichen dürfen. Je nach Steigleistung der Flugzeuge variiert dieser Punkt des Abdrehens“, so die DFS.

„Dies ist zwar eine verständliche Erklärung aus Sicht der DFS, mit der zwar der Umwelt und den Piloten geholfen wird, aber eben nicht den Bürgerinnen und Bürgern Bad Vilbels, wenn die vorbestimmten Routen nicht korrekt eingehalten werden“, argumentiert Stadtrat Frank. „Um verlässliche Zahlen zu haben, hatten wir den zuständigen Flughafenbetreiber, die Fraport AG, um konkrete Messungen des Fluglärms gebeten. Wie eine Flughafensprecherin uns nun mitteilt, werden die Ergebnisse der mobilen Messanlage in Bad Vilbel-Gronau Ende September vorliegen, sodass dann eine objektive und unbestreitbare Fluglärmmessung vorliegt, mit der gearbeitet werden kann.“ „Die gemeinsame Forderung der BI und der Stadt Bad Vilbel, dass die Deutsche Flugsicherung die Einhaltung der Flugrouten von 07-lang als auch 07-kurz stärker kontrollieren soll, ist uns versagt geblieben. Eine Bündelung der Flugzeuge auf einem konkreten Punkt, der weit weniger bewohntes Gebiet unter sich hat, wie zum Beispiel auf Höhe der Bundesstraße 521, wurde von der DFS bisher nicht untersucht“, so die Einschätzung von Jörg Frank. Da es aus Sicht der Stadt Bad Vilbel aber allein mit der Anhebung der An- und Abflüge für eine Lärmreduzierung nicht getan ist, steht man mit der DFS, der Fluglärmkommission und der Hessischen Landesregierung in Kontakt, um eine konkrete Abflugroutenverschiebung von 07-kurz auf 07-lang zu verhindern. Dies hätte Nachteile für die Quellenstadt: Eine Verschiebung der Route 07-kurz könnte die Zahl die Überflüge und damit den Lärm über Bad Vilbel erhöhen. Von der häufig ins Gespräch gebrachten neuen Abflugroute 07-ultralang könnte die Stadt allerdings profitieren, wenn die schweren, niedrig fliegenden und besonders lauten Maschinen weiter östlich eindrehen und damit nicht mehr über die Stadt fliegen würden. Bei einer Routenveränderung sind also unterschiedliche Punkte zu beachten und Vor- als auch Nachteile abzuwägen.

„Zwar stellt die DFS mit Ihrem Antwortschreiben einiges in der Lärmdebatte klar, dennoch kämpfen wir dafür, dass die bereits sicher geglaubte Anhebung der Flughöhen im Herbst doch noch kommen wird, die Flugroute 07-kurz nicht zu unseren Ungunsten verschoben wird und mit der Einrichtung der 07-ultralang eine spürbare Entlastung für Bad Vilbel eintritt. Dafür werden wir weiterhin, auch mit der Unterstützung der BI intensiv eintreten, auch wenn wir kein direktes Mitspracherecht bei diesen Themen haben, weil uns ein Sitz in der Fluglärmkommission von verantwortlicher Seite versagt bleibt. Leider besteht für uns kein gesetzlicher Anspruch auf Aufnahme in die Kommission. Das zuständige Ministerium sieht, wie berichtet, andere Kommunen stärker vom Fluglärm betroffen und lehnt aber generell eine Aufstockung des Gremiums ab. Wir kämpfen aber auch ohne Kommissionssitz weiter für die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir kämpfen für die Einführung des ‚Point-Merge‘-Verfahrens, das durch den kontinuierlichen Sinkflug weniger lärmintensiv ist und hoffentlich ein rascheres Steigen der abfliegenden Maschinen erlaubt, sodass damit eine weitere Entlastung der Bevölkerung eintreten müsste“, so Bad Vilbels Erster Stadtrat Jörg Frank abschließend.