Schreiben an Staatsminister Al Wazir
Herrn
Staatsminister
Tarek Al Wazir
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, 10. August 2015
Zweckverband Regionalpark Niddaradweg
Sehr geehrter Herr Staatsminister,
wohl in der vergangenen Woche haben Sie einen Bewilligungsbescheid über € 427.500,00 dem Zweckverband Regionalpark Niddaradweg übermitteln lassen. Damit wolle das Land 60 % der Gesamtkosten von € 713.000,00 begleichen, für einen acht Meter langen Abschnitt zwischen Bad Vilbel Quellenhof/ Wasserburg und der Brücke an der Büdinger Straße einerseits sowie einen 1.200 m langen Ausbauweg zwischen Dortelweil und Klein-Karben.
Nach Abschluss der geplanten Renaturierung der Nidda soll der Radweg bei Karben auf einem Damm verlaufen. Die Wege würden drei Meter breit asphaltiert, die Bauarbeiten sollen bis Endes des Jahres bereits abgeschlossen sein.
Die Übergabe eines Bewilligungsbescheides, ich erinnere mich an meine eigene Zeit als stellvertretender Ministerpräsident des Landes Hessen, ist eigentlich immer eine positive Veranstaltung! Umso überraschter müssten Sie sein, dass sowohl der zuständige erste Stadtrat von Bad Vilbel, Jörg Frank als auch der Bürgermeister von Karben, Quido Rahn sich öffentlich unverzüglich negativ geäußert haben. Grund ist die Tatsache, dass wohl auch noch in meiner Regierungsverantwortungszeit die Bezuschussung für derartige Radwege immer über 75 % gelegen hat. Ich kann mich daran erinnern, dass es sogar in meinem Heimatgebiet Wetterau einmal eine Bezuschussung von 80 % der Kosten durch das Land Hessen gab.
Nunmehr sehen sich die örtlich Verantwortlichen in der Pflicht, die Differenz der von Ihnen nicht als Landesmittel übernommenen 15 % aus Eigenmitteln zu finanzieren. Dieses wäre sicherlich perspektivisch, auch wenn es Schutzschirmverträge und Auflagen der Kommunalaufsicht für Haushalte gibt, möglich. In diesem Jahr ist dieses natürlich überhaupt nicht mehr durchführbar.
Ich bitte deshalb zum einen um kurzfristige Unterrichtung, ob sich die Bezuschussungspraxis des Landes insgesamt nunmehr verändert, d. h. erheblich reduziert hat. Darüber hinaus bitte ich um Mitteilung, warum in dem konkreten Fall nicht rechtzeitig vorher die vor Ort Verantwortlichen des Zweckverbandes über diese doch erhebliche Reduzierung informiert worden sind.
Abschließend bitte ich um Überprüfung, ob es Ihnen nicht noch möglich erscheint, die Zahlung der Differenz der 15 % durch das Land Hessen in einem weiteren Bewilligungsbescheid nachzutragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn