Magistrat empfiehlt Rückerstattung der Kitagebühren für Januar

Stadtverordnetenversammlung muss finalen Beschluss fassen

In seiner ersten Sitzung des Jahres 2021 hat der Magistrat der Stadt Bad Vilbel eine Vorlage beschlossen, nach welcher der Stadtverordnetenversammlung empfohlen wird, die Kitagebühren für den Monat Januar zu rückerstatten. Aufgrund der neuen Verordnung des Landes Hessen zur Bekämpfung des Coronavirus werden die Eltern gebeten, ihre Kinder nicht in die Kitas zu schicken. Um die Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder entsprechend selbst organisieren, finanziell zu entlasten, empfiehlt der Magistrat die Rückerstattung der Januargebühren.

„Erneut stellt uns die weltweite Coronapandemie vor eine große Herausforderung. Auch zu Anfang des neuen Jahres müssen wir daher an vielen Stellen gewohnte Bedingungen anpassen. Dies gilt insbesondere für die Betreuung der Kinder in den Kitas. Wir möchten daher, dass den Eltern für entsprechend nicht in Anspruch genommene Betreuungstage die jeweilige Gebühr zurückerstattet wird“, erklären Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr und Sozialdezernent Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn die Empfehlung des Magistrats.

Laut Aussage von Stöhr und Hahn beliefen sich die Einnahme bei den städtischen Kitas für den Monat Januar auf rund 143.000 Euro, die Einnahmen der konfessionellen und freien Träger betrügen noch einmal 70.000 Euro. Es gelte jedoch zu beachten, dass es sich bei einer anteiligen Erstattung für nicht in Anspruch genommene Betreuungstage um eine kleinere Summe handele. „Auch jetzt müssen wir als Gesellschaft wieder zusammenstehen, um dieses heimtückische Virus einzudämmen. Als Stadt möchten wir unseren Beitrag im Bereich der Kinderbetreuung entsprechend leisten und sind optimistisch, dass die Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung dieser Empfehlung folgen“, führen Stöhr und Hahn weiter aus.

Aus organisatorischen Gründen soll die Rückerstattung rückwirkend erfolgen und kann nach erfolgtem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung dann erst frühestens mit der Märzabrechnung getätigt werden. Die Regelung gilt für alle Kinder, die mit Erstwohnsitz in Bad Vilbel gemeldet sind und eine städtische Kita besuchen. Für Kinder, die eine Kita eines konfessionellen oder freien Trägers besuchen soll als Obergrenze die analog anrechenbare städtische Betreuungsgebühr zugrunde gelegt werden.

„Da die Verordnung des Landes Hessen zunächst bis zum 31. Januar gilt, haben wir uns entschieden, auch hier zunächst die Rückerstattung der Januargebühren zu empfehlen. Wir sind uns sicher, dass dies ein Beitrag zu Minimierung des Infektionsgeschehens sein kann und sein wird“, so Bürgermeister Stöhr.

Der Sozialdezernent, Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn, richtet zudem noch einmal den Blick nach Wiesbaden. „Ich gehe davon aus, dass letztendlich die hessische Landesregierung die Übernahme der nun anfallenden Kosten beschließen wird und die Kommunen hierbei entsprechend unterstützt“, so Hahn abschließend.