Innenminister steht nicht hinter Entscheidung des Landrats zu Haushalt Bad Vilbel

19.03.2015

Wiesbaden – Bad Vilbel. Auf eine kleine Anfrage des heimischen FDP – Landtagsabgeordneten Jörg-Uwe Hahn hat Hessens Innen- und Kommunalminister Peter Beuth (CDU) gegenüber dem Hessischen Landtag festgestellt, dass die Entscheidung des Wetterauer Landrats Joachim Arnold (SPD), den vom Parlament der Quellen- und Festspielstadt verabschiedeten Haushalt 2014 nicht zu genehmigen, „rechtlich vertretbar, aber nach Ansicht der Landesregierung nicht zwingend“ gewesen sei. Arnold habe „trotz dieses fachlichen Hinweises“ des Kommunalministers ohne nochmalige Rücksprache mit Wiesbaden sich wohl nicht in der Lage gesehen, „diese kommunalfreundliche Auslegung“ der Landesregierung mitzutragen.

Beuth erinnerte in der parlamentarischen Antwort an den FDP – Exminister Hahn daran, dass er persönlich nach intensiver Prüfung der Sach- und Rechtslage in einem Schreiben an den Landrat festgestellt habe, dass die Stadt Bad Vilbel ihrer Pflicht zur Einnahmebeschaffung mit der verabschiedeten Straßenbeitragssatzung nachgekommen sei, „so dass er im Interesse der finanziellen Handlungsfähig der Stadt ersuche, die beantragte Haushaltsgenehmigung zu erteilen“.

„Für mich ist diese Antwort eine Besonderheit, die ich in meinen 28 Jahren als Mitglied des Hessischen Landtags noch nicht erlebt habe. Der Innenminister stellt öffentlich klar, dass ein Landrat nicht kommunalfreundlich entschieden habe, obwohl dies natürlich rechtlich möglich gewesen wäre und dazu ihn auch noch der zuständige Innenminister persönlich aufgefordert hat. Arnold hat also kommunalfeindlich gehandelt. Arnold hat darüber hinaus seine persönliche Rechtsauffassung über die der Fachleute im Innenministerium und über die des Innenministers gestellt. Das spricht keinesfalls für Souveränität , dass spricht für Beratungsresistenz und parteipolitische Dickköpfigkeit des Wetterauer Landrats,“ fasst der Freie Demokrat die Bewertung der FDP zusammen.

Interessant sei auch, dass in der weiteren Antwort Peter Beuth ausdrücklich dem Landrat und der Stadt Bad Vilbel angeboten habe, bei einer Einigung zu helfen. „Die hessische Landesregierung hält hierbei eine den Interessen der Kommune sowie den aufsichtlichen Notwendigkeiten gerecht werdende Lösung für die Haushaltssituation für möglich“. Diese Feststellung zeige doch, so Hahn weiter, dass der Innenminister die Entscheidung von Landrat Arnold selbst verändert sehen will, weil diese die Interessen der Stadt Bad Vilbel nicht genügend beachtet habe.

Schon zu Beginn der Ausführungen hatte Beuth auf die Pflicht der Landrätlichen Kommunalaufsicht hingewiesen, diese so zu handhaben, „dass die Entschlusskraft und die Verantwortungsfreudigkeit der Gemeinden nicht beeinträchtigt werden“. Also solle ein Landrat nicht gängeln, sondern helfen. „Vielleicht beachtet er diesen Hinweis aus Wiesbaden bei seinem weiteren Verhalten,“ so Hahn.