Herrn Breests Verständnis vom Eigentum
> > Herrn Breests Verständnis vom Eigentum > > Die FDP-Fraktion im Bad Vilbeler Stadtparlament äußert in einer Fraktionssitzung ihr großes Befremden über den Vorsitzenden der Bad Vilbeler Grünen. Clemens Breest demonstrierte in der letzten Stadtverordnetenversammlung sein offenbar sehr distanziertes Verhältnis zu verfassungsrechtlichen Fundamenten. Das Stadtparlament hatte eine lang andauernde Sitzung mit einigen emotional aufputschenden Punkten wie der Vergabe von städtischen Baugrundstücken, dem Bau der Therme oder den Beteiligungen der Stadtwerke hinter sich gebracht. Es gab den Konsens in der Versammlung, die vorgesehene Tagesordnung abzuarbeiten, was auch gelang. Das mag dazu geführt haben, dass die Ausführungen Herrn Breests zum Bebauungsplan „Auf dem Harheimer Weg“ in Massenheim nicht mehr von allen mit der erforderlichen Aufmerksamkeit registriert wurden. Denn sie barg Sprengstoff. Der bestand darin, das grundlegende Eigentumsrecht der in dem Gebiet liegenden katholischen Kirche zugunsten der von dem Grünen gewünschten Bebauung beschneiden zu wollen. Statt der nunmehr vom Stadtparlament beschlossenen, der Umgebung angepassten Bebauung mit Doppelhaushälften und zweigeschossigen Häusern neben einer zweizügigen Grundschule wollte der Grüne mehrgeschossige Häuser für günstige Mietwohnungen haben. In diese sollten dann bedürftige Familien mit niedrigem und durchschnittlichem Einkommen einziehen können, insbesondere auch ansonsten nur schwierig in Wohnungen vermittelbare Personen mit Migrationshintergrund aus bestehenden Gemeinschaftsunterkünften. Den dafür erforderlichen Platz für die Wohnbebauung wollte der Vorsitzende der Grünen unter anderem durch den Eingriff in das Eigentumsrecht der dort etablierten „Herz Jesu“-Gemeinde erzielen. > > Die grundgesetzlich verbürgte Eigentumsgarantie nach Artikel 14 gilt demnach für Herrn Breest nur solange, solange sie dem „Wohl der Allgemeinheit“ dient, das von ihm so definiert wird. Das allerdings wird ausschließlich nach den Nützlichkeitserwägungen der Grünen bestimmt. Die sind allenthalben bekannt. Rechtsstaatliche Grundlagen und Verfahrensweisen werden in Frage gestellt, wenn es der überbordenden Moral grüner Herkunft entspricht. Ob es um Klima, Verkehr, Umwelt oder hier Wohnbebauung geht, als entscheidend wird demnach das gesehen, was als das moralisch einwandfreie grüne Gemeinwohl anzusehen ist. Das hat totalitäre Elemente und dokumentiert ein hochgradig problematisches Verständnis von Grundrechten und rechtsstaatlichen Regelungen unserer Verfassung. Es gibt einen inzwischen in die Jahre gekommenen Spontispruch, der auf diese Haltung passt: „Legal, illegal, scheißegal!“ – Hauptsache grüne Moral. > > >