Hahn: Landesregierung muss Rechtsaufsicht auch vollständig ausführen – Schließung Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bad Vilbel beschäftigt Landtag
Wiesbaden/Bad Vilbel – Der heimische FDP-Landtagsabgeordnete Jörg-Uwe Hahn hat in einer Parlamentsinitiative die Hessische Landesregierung aufgefordert, sich konkret über ihre Mitwirkung bei der Schließung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) in Bad Vilbel zu äußern. Der FDP-Politiker möchte vom zuständigen Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) deshalb sowohl Aussagen über die rechtlichen Grundlagen, das rechtliche Verhältnis zwischen dem Land Hessen und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) sowie die konkrete Maßnahme erhalten.
Die KVH hatte auch in der öffentlichen Versammlung der FDP-Stadtverordnetenfraktion deutlich gemacht, dass es eine Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in ganz Hessen und sodann im größten ÄBD-Bezirk, nämlich in Frankfurt am Main geben würde. Der KVH-Chef Dastych erklärte in der Veranstaltung der Liberalen, man müsse die ärztliche Versorgung in ganz Hessen sehen und dürfe nicht seinen Blick nur auf die Quellenstadt richten.
Hahn möchte nunmehr von der Landesregierung wissen, ob diese Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes mit der Hessischen Landesregierung erörtert, von ihr genehmigt bzw. von ihr kommentiert wurde. „Nach den Worten von Frank Dastych hat die Landesregierung wohl keine konkreten Bedenken gegen diese Umstrukturierung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Frankfurt am Main geäußert, aber dieses kann gegenüber dem Parlament Staatsminister Grüttner ja noch einmal deutlich machen“. Weiter beschäftigt sich die Parlamentsinitiative Hahns mit der sogenannten „Bereitschaftsdienstordnung“. Diese auch von der KV Hessen erlassene Rechtsgrundlage ist die Begründung für die Schließung der ÄBD Bad Vilbel. Da in Bad Vilbel nur 44 Arztsitze vorhanden sind, die KV Hessen aber von mindestens 50 ausgeht, stelle sich auch die Frage, ob in diesem Zusammenhang die Rechtsaufsicht der Landesregierung eingegriffen und funktioniert habe.
Weiterhin fragt Hahn nach den Antworten der Landesregierung auf die juristisch sehr qualifizierten Ausführungen des heimischen Ersten Stadtrates Jörg Frank in dem Schreiben vom 7. Juli. Frank hatte angefragt, ob die Landesregierung tatsächlich den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt sehe, da es in Bad Vilbel keine medizinische Unterversorgung gebe, die Auflösung wohl zu einer Kostendämpfung mit erhöhter Inanspruchnahme des Rettungsdienstes führe und deshalb auch gegen das Willkürverbot verstoße. „Wir erwarten rechtliche Erklärungen, ob die Landesregierung im Rahmen der ihr natürlich zustehenden Rechtsauffassung dieses auch bedacht hat“, so der heimische FDP-Landtagsabgeordnete weiter.
Den Liberalen sei natürlich bekannt, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen eine selbst verwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechtes sei und deshalb ihre Beschlüsse eigenverantwortlich treffe. Andererseits gebe aber im Wege der Rechtsaufsicht es sicherlich Möglichkeiten, die zu einer nochmaligen Überprüfung der Entscheidung der KV Hessen führen könnten. „Besonders interessiert mich natürlich, welche Bedenken Hessens Sozialminister Stefan Grüttner nach seiner eigenen Erklärung vom 26. Juni gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung mitgeteilt hat. Hat er konkret Bad Vilbel angesprochen?“