Hahn, Biere und König schreiben offenen Brief

29.08.2014

Wetteraukreis/Bad Vilbel – Die FDP Mandatsträger Jörg-Uwe Hahn, Raimo Biere und Kai König aus Bad Vilbel haben in einem offenen Brief den Vorsitzenden des Aufsichtsrats der VGO, den SPD-Politiker Karl Heinz Schneider aus Münzenberg aufgefordert, kurzfristig eine Sondersitzung des Aufsichtsrats der VGO einzuberufen und die politische und rechtliche Verantwortung für eine schnelle Lösung des Wetterauer Schulwegskandals zu übernehmen. Die drei Liberalen machten deutlich, dass das Problem nur da gelöst werden könne, wo es auch entstanden ist, „nämlich bei der in zu engem Ermessen entschiedenen Beschneidung der einzelnen Schulwege auf Kürze und nicht auf Sicherheit.“
Nach ausführlichen Gesprächen mit Elternvertretern aus Bad Vilbel und Karben sei deutlich geworden, dass die Geschäftsführung der VGO bei der Auslegung der Kriterien des Paragraphen 161 des hessischen Schulgesetzes das bei der VGO gelegene Ermessen nur auf das Kriterium der Kürze des Schulwegs verengt habe. Damit sei der Maßstab der Sicherheit des Weges weggefallen. „Wir sind der Auffassung, dass diese Ermessensentscheidung grundsätzlich falsch ist“, stellten Hahn, Biere und König in dem ausführlichen Schreiben fest.


Und bei grundsätzlichen Entscheidungen sei in einer Gesellschaft wie bei der VGO natürlich der Aufsichtsrat immer zuständig. „Es ist deshalb auf Grund der einschlägigen Normen des Aktien – und GmbH- Rechts ein Leichtes, wenn nunmehr der Aufsichtsrat der VGO unter Ihrer Leitung zusammentritt und beschließt, dass für die Ermessensentscheidung der VGO nicht mehr der ‚kürzeste‘, sondern der ’sicherste‘ Schulweg angenommen wird. Diese Grundsatzentscheidung liegt natürlich in den rechtlichen Befugnissen des Aufsichtsrats“, haben die drei Liberale aus der Quellen- und Festspielstadt dem SPD-Politiker Schneider mitgeteilt.
Kai König, selbst Mitglied des Wetterauer Kreistags, erinnerte daran, dass am 21.7. eine einstimmige Entscheidung im Kreisparlament gefallen sei. Da der AR der VGO politisch zusammengesetzt sei, sei es ja wohl selbstverständlich, dass deren Mitglieder diese Parlamentsentscheidung dann auch umsetzen würden, prognostizieren die FDP-Politiker weiter.
Über die formelle Ungewöhnlichkeit Ihrer Initiative sind sich Hahn, Biere und König bewusst. Nach Durchsicht im Internet sei aber klar, dass dem Aufsichtsrat der VGO Politiker von SPD, CDU, Bündnis 90/Grüne sowie von FWG/UWG angehörten. „Da dem AR kein FDP Politiker angehört, konnten wir keinen liberalen Parteifreund bitten, intern eine Sondersitzung zu beantragen,“ erklärten die drei Liberalen aus Bad Vilbel Ihren Schritt.
Es sei, so Jörg-Uwe Hahn, nicht länger zu akzeptieren, dass Schüler und Eltern verunsichert werden und jetzt wohl auch noch mit zusätzlichen Kosten im Rahmen des Widerspruchsverfahren gedroht werde.“ Die Ursache liegt bei der VGO. Dann muss der Aufsichtsrat der VGO auch das Problem lösen. Sonst hat er keinerlei Daseinsberechtigung, so Hahn abschließend.

Nun der offene Brief im Wortlaut:
Bescheide über Kostenübernahme der Schülerbeförderung
Sehr geehrter Herr Aufsichtsratsvorsitzender Karl Heinz Schneider,
dieses Schreiben übersende ich Ihnen nicht nur im eigenen Namen, sondern auch im Namen meines Stadtverordnetenkollegen aus Bad Vilbel und FDP-Kreisvorsitzenden Raimo Biere sowie des FDP-Ortsvorsitzenden und Kreistagsabgeordneten Kai König. Hintergrund ist ein Gespräch, das wir auf Einladung von Vilbeler Elternvertretern in der vor vergangenen Woche geführt haben.
Wir drei Liberale aus der Quellen- und Festspielstadt Bad Vilbel möchten Sie herzlich bitten, kurzfristig eine Sitzung des Aufsichtsrates der VGO einzuberufen. Wir wissen, dass dieser auch öffentlich gewählte Weg unüblich ist. Nach Durchblick im Internet mussten wir feststellen, dass wir keinen liberalen Parteifreund bitten können, da dem von Ihnen als Sozialdemokrat geführten Aufsichtsrat ausschließlich politische Vertreter der SPD, der CDU, von Bündnis 90/Die Grünen und auch der FWG/UWG angehören. Da darüber hinaus ein Mitglied Ihres Aufsichtsrates, der Wetterauer Landrat Joachim Arnold öffentlich in der FNP vom 22. August hat notieren lassen, dass der Aufsichtsrat diese Fragen nicht „neu aufrollen“ könne, wenden wir uns auf diesem Wege an Sie.
Wir gehen davon aus, dass aufgrund der vertraglichen Beziehungen die VGO das operative Geschäft des Wetteraukreises im Zusammenhang mit dem § 161 Hessisches Schulgesetz übernommen hat. Die vertragliche Grundlage macht deutlich, dass, wenn jedenfalls keine Vorgaben seitens des Auftraggebers Wetteraukreis gemacht wurden, die Entscheidung bei der VGO liegt.
Ganz offensichtlich hat sich die Geschäftsführung der VGO entschieden, bei der Ermessensentscheidung gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht den „sichersten“, sondern den „kürzesten“ Schulweg als Maßstab anzulegen. Wir sind der Auffassung, dass diese Ermessenseinschränkung grundsätzlich falsch ist.
Aufgabe eines Aufsichtsrates ist es, bei grundlegenden Fragen des Unternehmens die grundsätzlichen Entscheidungen zu treffen. In unseren Augen ist es eine grundlegende Entscheidung der VGO, welchen Ermessensspielraum man bei der Frage der Bescheide für die Schulwegkostenerstattung anlegt. Es ist deshalb aufgrund der einschlägigen Normen des Aktien- und GmbH-Rechtes ein Leichtes, wenn nunmehr der Aufsichtsrat der VGO unter Ihrer Leitung zusammentritt und beschließt, dass für die Ermessensentscheidung der VGO nicht mehr der „kürzeste“, sondern der „sicherste“ Schulweg angenommen wird. Diese Grundsatzentscheidung liegt natürlich in den rechtlichen Befugnissen des Aufsichtsrates.
Ich bin mir sicher, dass gerade der rein politisch besetzte Aufsichtsrat der VGO diese Entscheidung auch derartig treffen wird. Er ist politisch gebunden an die einstimmige Entscheidung, die der Wetterauer Kreistag in seiner Sitzung am 23. Juli 2014 getroffen hat.
Wir finden, die sodann noch zu klärende Rechtsfrage, ob die erlassenen Bescheide sämtlichst zurückgenommen werden oder ob aufgrund der Widersprüche seitens der VGO eine Abhilfeentscheidung getroffen wird, soll die Geschäftsführung mit juristischer Beratung klären.
Wir drei Bad Vilbeler Liberale appellieren deshalb an Sie als Vorsitzenden des Aufsichtsrats der VGO, dort das Problem zu lösen, wo es entstanden ist, nämlich bei der in zu engem Ermessen entschiedenen Bescheidung der einzelnen Schulwege auf Kürze bzw. Sicherheit.