„Grünen-Kritik am LEP nicht nachvollziehbar – Festlegungen fördern Akzeptanz der Windkraft in der Bevölkerung“
Der Wetterauer Landtagsabgeordnete Jörg-Uwe Hahn zeigte sich Ende der Woche enttäuscht: „Beim Thema Energiewende die Grünen einmal wieder, dass Sie kein verlässlicher Gesprächspartner in der Wetterau bei der Umsetzung der Energieziele sind.“ Er erklärte in seiner Eigenschaft als FDP-Fraktionsvorsitzender im Stadtparlament von Bad Vilbel: „Der Hessische Energiegipfel hatte den Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Siedlungen auf 1.000 Meter festgelegt. Dem haben auch die Grünen im Hessischen Landtag zugestimmt. Plötzlich wollen Sie davon nichts mehr wissen, sowohl im Hessischen Landtag als auch in der Wetterau“. Zuvor hatten die Wetterauer Grünen öffentlich Kritik am Entwurf des Landesentwicklungsplans geäußert und unter anderem gefordert, Windkraftanlagen auch im Siedlungsabstand von bis zu 750 Metern zuzulassen.
Hahn stellt bei den Grünen vielerorts eine zunehmende Zerrissenheit beim Thema Windkraft fest. Während auf der einen Seite die Grünen-Fraktion im Hessischen Landtag Windkraft auf dem gesamten Landesgebiet ermöglichen wollen und sich gegen die Ausschlusswirkung von Windvorrangflächen stellen, bilden sich auf der anderen Seite gleichzeitig örtliche Bürgerinitiativen gegen einen unkontrollierten Ausbau der Anlagen – und zwar häufig initiiert von Grünen Parteigängern.
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Hahn stellte fest: „Die Wetterauer Grünen fürchten um die Akzeptanz der Windkraft in der Bevölkerung – Diese wird jedoch nicht steigen, wenn man die Bürgerinnen und Bürger bei der Energiewende nicht mitnimmt. Die im Entwurf des LEP getroffenen Abstandsregelungen von mindestens 1.000 Metern dienen dem Schutz der Bevölkerung vor den Folgen eines Ausbaus der Windenergie ohne Augenmaß. So sind Belästigungen wie durch Schattenwurf oder Geräuschemissionen, aber auch der mit dem Bau der Anlagen zwingend verbundene Kahlschlag bei der Planung zu nennen. Zudem sei bei den Vorstellungen der Grünen keine Verhältnismäßigkeiten von Mitteleinsatz und Ziel gegeben: „Es kann nicht der Grundsatz gelten, so viele Windenergieanlagen wie möglich zu errichten, ohne auf deren Sinnhaftigkeit zu achten. Mittelfristig müssen diese, auch mit Blick auf die Höhe des Strompreises und die Subventionen des EEG, auf die Gebiete beschränkt sein, in denen sie wirtschaftlich betrieben werden können. Selbst der BUND hatte kürzlich mitgeteilt, dass der weite Siedlungsabstand und die Begrenzung der Windenergienutzung auf Vorranggebiete eine noch höhere Akzeptanz in der Bevölkerung ergebe und deshalb von ihnen grundsätzlich akzeptiert werde“, so Jörg-Uwe Hahn weiter.
Die FDP stehe auch vor Ort geschlossen zu den Vereinbarungen, die der Hessische Energiegipfel getroffen habe. Dazu gehöre auch der Grundsatz, dass zwei Prozent der Landesfläche als Windvorrangflächen ausgewiesen werden soll. Ebenso sieht der LEP nach Auffassung von Hahn mit einer Windgeschwindigkeit von mindestens 5,75 m/s im Durchschnitt einen angemessenen Wert vor, um den Flächenverbrauch auf windeffiziente Standorte zu begrenzen. Allein dies sei landesplanerisch geboten und umweltpolitisch richtig.
Bemerkenswert ist für den Liberalen Hahn, dass die Grünen im Hessischen Landtag nunmehr offensichtlich dazu bereit sind, den Natur- und Artenschutz zu Gunsten der Windenkraftunternehmen ins zweite Glied rücken zu lassen. Anders sei der Umstand, dass die Grünen so genannte „Eignungsflächen“ fordern, die zusätzlich zu den Vorrangflächen ausgewiesen werden sollen und nach Einzelfallprüfung auch in Naturschutzgebieten Windkraftanlagen planerisch zulassen, nicht zu verstehen. Anlagen sollen nach dem Willen der Grünen nur noch dann unzulässig sein, wenn ein hohes Gefahrenpotential für einzelne gefährdete, windkraftempfindliche Vogelarten bestünde.
„Die ehemalige Umweltschutzpartei ist zu Gunsten der industriellen Stromgewinnung aus Windkraft weit ihren Wurzeln entwachsen. Anstatt sich Sorgen um den Ausbau und die Akzeptanz der Windkraft in der Wetterau zu machen, sollte die Grüne Parteibasis lieber über diesen Tabubruch ihrer Landtagsfraktion und der Parteifreundin im Planungsverband Frankfurt/Rhein-Main, Erste Beigeordnete Birgit Simon, nachdenken“, so Jörg-Uwe Hahn abschließend.