Fwd: Zwang zur Erhebung von Strassenbeiträgen bei Bürgern muss weg

19.01.2018

FDP legt im Landtag Gesetzentwurf für mehr kommunale Selbstverwaltung vor – Bürger in Bad Vilbel und anderen Wetterauer Kommunen können aufatmen
Wetteraukreis – Auf Anregung und Initiative des heimischen FDP – Landtagsabgeordneten Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Bad Vilbel) hat die FDP-Fraktion im Landtag einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Erhebungszwangs von Straßenbeiträgen und für mehr kommunale Selbstverwaltung beschlossen. Hahn erinnerte daran, dass gerade in den vergangenen Monaten dieses Thema nicht nur In Bad Vilbel eine wichtige lokale Rolle gespielt hat, sondern auch in Karben, Roßbach, Bad Nauheim und in der Kreisstadt Friedberg. „Mit dem von uns ausgearbeiteten Gesetz wollen wir das Ende der Beschneidung der kommunalen Selbstverwaltung durch die Schwarz-Grüne Landesregierung einleiten, Investitionen in die kommunalen Straßen erleichtern und die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Wir haben uns dabei an dem Gesetz orientiert, dass die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht hat. Der Gesetzentwurf sollte daher auch für CDU und Grüne zustimmungsfähig sein,“ so der ehemalige hessische Justizminister weiter.

„Die Notwendigkeit für eine Änderung der geltenden Rechtslage sieht die FDP-Fraktion deshalb, weil die Debatten rund um die Straßenbeiträge Hessenweit massiv zunehmen. Auch die Klagen, wie etwa die der Stadt Schlitz und der Stadtverordneten von Limburg zeigen, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt. Die Gründe für die Probleme vor Ort sind vielschichtig und von Kommune zu Kommune oft sehr unterschiedlich. So gibt es einige Kommunen (Schlitz, Mörfelden-Walldorf, Limburg, Rüsselsheim und Bad Vilbel), die derzeit von der Kommunalaufsicht gegen den Willen der Stadtverordneten gezwungen werden, Straßenbeitragssatzungen einzuführen. Die betroffenen Bürger können nicht mehr verstehen, warum ihre gewählten Kommunalpolitiker die Hände gebunden sind. Diese Einschränkung der Kommunalen Selbstverwaltung, die zwischenzeitlich bei allen Steuern und Gebühren durch die Landesregierung vollzogen wird, wollen wir durchbrechen, indem wir den Kommunen die Freiheit der Entscheidung zurückgeben.

Dazu kommen mehrere Fälle in Hessen, bei denen die bestehenden Satzungen zu unverhältnismäßig hohen Kosten für Anlieger geführt haben, wie etwa in Wetzlar oder Linden. Steigende Baukosten und überzogene Planungen führen dabei oft genug zu hohen fünfstelligen Beträgen, die für Rentner im Eigenheim unbezahlbar sind.

Wenn die Landesregierung sich die Förderung des ländlichen Raums auf die Fahnen schreibt, dann kann sie hier einen wichtigen Beitrag leisten. Denn gerade in den Ortskernen unserer Dörfer gibt es einen hohen Leerstand. Dort brauchen wir mehr Flexibilität, um die Belastungen für mögliche Hauskäufer zu senken. So kann eine „drohende“ Straßensanierung durchaus ein echtes Hemmnis für die Belebung eines Ortskernes sein, da sie verhindert, dass sich jemand dafür entscheidet, ein renovierungsbedürftiges Haus zu erwerben.“

HAHN ergänzte:

Dazu sieht unser Gesetzentwurf zwei Punkte vor. Erstens nehmen wir nach dem Vorbild Schleswig-Holstein eine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung vor und legen fest, dass es keine Pflicht zur Erhebung von Straßenbeiträgen geben kann.

Nach der geltenden Rechtslage sollen die Kommunen Straßenbeiträge erheben. De facto gilt aber eine Erhebungspflicht, sobald die Kommune defizitär wird. Da eine Straßenbeitragssatzung auch aus Gerechtigkeitsgründen nicht nach Kassenlage eingeführt und wieder abgeschafft werden kann, soll dieses Gesetz den Kommunen die Entscheidungshoheit über die Frage der Erhebung von Straßenbeiträge und deren Höhe überlassen. Durch diese Änderung der Gemeindeordnung haben die Kommunen weiterhin die Möglichkeit, Straßenbeitragssatzungen zu erlassen und Beiträge zu erheben; eine Rechtspflicht dazu wird jedoch nicht mehr bestehen. Damit sollen die Gemeinden noch weitergehender die Möglichkeit haben, auf die örtlichen Gegebenheiten zu reagieren. Die Gesetzesbegründung stellt dabei klar, dass der Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht zu Nachteilen bei der Genehmigung des Haushaltes oder der Mittelzuweisung des Landes führen darf. Bei der Prüfung der in der Haushaltssatzung genehmigungspflichtigen Festsetzungen darf die Erhebung bzw. der Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen keine zu prüfende Tatbestandsvoraussetzung mehr sein.

„Jetzt sind auch die Kommunalpolitiker in der Wetterau aufgefordert, gegenüber dem Landtag deutlich zu machen, was kommunale Selbstverwaltung bedeutet: vor Ort wird entschieden, ob die Bürger bei der Erneuerung der Straßen finanziell beteiligt werden. Und wenn die Gemeinde Abgeordnete keine Belastung der Bürger wollen, dann hat das die Kommunalaufsicht schlicht zu akzeptieren, “ fasst Hahn die FDP Initiative zusammen. Die Stadtverordneten in Rüsselsheim hätten am Donnerstagabend schon diesen Beschluss gefasst.