Friedhofssatzung auch für Muslime – FDP informiert über hessische Gesetzesänderung

10.12.2012

Wiesbaden/Bad Vilbel – Künftig kann auch in Bad Vilbel eine Bestattung aus religiösen Gründen ohne Sarg durchgeführt werden. Dieses teilte der heimische FDP-Landtagsabgeordnete und Stadtverordnete Jörg-Uwe Hahn mit. Hintergrund war ein Gespräch der Liberalen vor einigen Wochen mit dem DITIB Moschee-Verein, in welchem auf die Probleme bei der Bestattung von muslimischen Bürgern aus der Quellenstadt hingewiesen wurde.

„CDU und FDP im Hessischen Landtag haben das Friedhofs- und Bestattungsgesetz nunmehr verändert, es ist künftig möglich, dass aus religiösen Gründen von dem so genannten Sargzwang Abstand genommen wird. Als hessischer Integrationsminister befürworte ich natürlich diese Änderung, da sie den kulturellen Begebenheiten einer größeren Zahl von hessischen Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird“, hob Hahn als heimischer FDP-Abgeordneter weiter hervor.

FDP-Parteivorsitzender Kai König hatte bereits vor Wochen darauf hingewiesen, dass nunmehr auch die Friedhofssatzung in Bad Vilbel geändert werden könne. „Wir sind gerade in den Beratungen, die FDP wird sich deshalb auch im Sinne der Wünsche der muslimischen Vertreter des quellenstädtischen Moschee-Vereines dafür einsetzen, dass auch auf den Bad Vilbeler Friedhöfen künftig ohne Sarg aus religiösen Gründen die Bestattung stattfinden kann.“