Freund-Hahn: „Trotz Kostendruck wird Betreuungsquote erfüllt“
Elternbrief informiert über Finanzierung der Kinderbetreuung in Bad Vilbel
Mit einem Brief hat sich nun Bad Vilbels Sozialdezernentin Heike Freund-Hahn an alle Eltern gewandt, deren Kinder in Unterkünften der Stadt Bad Vilbel betreut werden. „Mit dem Elternbrief wollen wir über die aktuelle Betreuungssituation in der Quellenstadt informieren und zudem einen kleinen Überblick darüber geben, was wir als Stadt dafür finanziell aufbringen und wie die rechtliche Situation zur Betreuung von Kindern im Allgemeinen derzeit vom Gesetzgeber geregelt wird. Wir möchten damit Aufklärung in der Sache betreiben, was wir als Stadt für die Kindeserziehung aufbringen“, so Heike Freund-Hahn.
Freund-Hahn verweist zunächst auf das hohe Niveau, auf dem die Arbeit der Kindererziehung in Bad Vilbel durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stattfindet. Dies vor allem Dank dem Engagement der Erzieherinnen und Erzieher, die die neuesten Erkenntnisse über die Entwicklung und Erziehung von Kindern in regelmäßiger Fort- und Weiterbildung gewährleisten. „Doch leider wird es der Stadt Bad Vilbel vom Wetteraukreis schwer gemacht, diese hohen Standards weiter zu halten. Der Wetteraukreis hat die Zuschüsse, die er in 2010 noch mit 1.000,00 Euro pro U3- Kind gezahlt hat in 2012 auf 384,00 Euro und in 2013 auf 213,00 Euro reduziert. In 2014 soll wohl kein Zuschuss mehr gezahlt werden. Diese weggefallenen Zuschüsse muss die Stadt Bad Vilbel bei ihren Einrichtungen in Gänze kompensieren. Hinzu kommen die finanziellen Auswirkungen für die Krabbelstuben der konfessionellen und privaten Krabbelstuben, die durch die erhebliche Reduzierung und dem zukünftigen Wegfall besonders hart getroffen werden. Um die Auswirkungen abzumildern hat die Stadt deshalb, mindestens teilweise, die reduzierten Zuschüsse kompensiert und wird dies auch zukünftig tun, damit keine Einrichtung schließen muss“, so Bad Vilbels Sozialdezernentin zur aktuellen und zukünftigen finanziellen Situation.
Damit sich die Eltern ein Bild darüber machen können, welche finanziellen Aufwendungen der Stadt notwendig sind, um einen Betreuungsplatz im U3-; Kita- und Hortbereich anzubieten, informiert der Fachbereich Soziale Sicherung über die Kostenstruktur: Ein Betreuungsplatz für ein Kita- und ein Hortkind kostet jeweils monatlich ca. 573,00 Euro und wird vom Land Hessen und vom Wetteraukreis mit 43,00 Euro monatlich bezuschusst. Der durchschnittliche monatliche Elternbeitrag beträgt 90,00 Euro. Die durch die Elternbeiträge nicht gedeckten Kosten von 440,00 € trägt die Stadt Bad Vilbel. Ein Betreuungsplatz für ein U3- Kind kostet monatlich ca. 1.337,00 Euro und wird vom Land Hessen und vom Wetteraukreis mit 267,00 Euro monatlich bezuschusst. Der durchschnittliche monatliche Elternbeitrag beträgt 250,00 Euro. Die durch die Elternbeiträge nicht gedeckten Kosten von 820,00 € trägt die Stadt Bad Vilbel.
Darüber hinaus hat der Bundesgesetzgeber ab dem 01. August 2013 allen Eltern eines Kindes ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz eingeräumt. Dadurch werden die Kommunen ihren Ausbau noch schneller vorantreiben, um wenigstens die von der Bundesregierung vorgegebene Betreuungsquote von 35 % des Bedarfs der 0 bis 3-Jährigen zu erreichen. Auch trotz der schwierigen Lage auf dem Erziehermarkt hält die Bundesregierung an dem Stichtag 01. August 2013 fest. Desweiteren hat sich der Wetteraukreis als Ziel gesetzt 38 % des Bedarfs der 0 bis 3- Jährigen zu decken.
„Die Stadt Bad Vilbel ist seit längerem bemüht, den Ausbau der U3- Plätze voranzutreiben. Dieses Jahr ist die Kita Trauminsel um eine U3- Gruppe erweitert worden und nächstes Jahr wird das Kinder- und Gemeinschaftshaus in Massenheim mit 40 Plätzen in Betrieb genommen. Zudem wird die Stadt Bad Vilbel der Krabbelstube Kunterbunt 3 Minus für deren Ausbau für drei neue Krabbelgruppen die zugesicherten Landeszuschüsse in Höhe von 252.000,00 € vorfinanzieren, so dass die Einrichtung bereits dieses Jahr mit dem Ausbau der Krabbelstube beginnen kann. Damit erreicht die Stadt Bad Vilbel im Jahr 2013 eine Betreuungsquote von 40 % für die Kinder von 0 bis 3 Jahren und eine Versorgungsquote von 61 % für die Kinder von 1 bis 3 Jahren. Wir freuen uns, dass Bad Vilbel damit die vorgegebene Quote der Bundesregierung und des Wetteraukreises im Jahr 2013 mehr als erfüllt hat“, erläutert Freund-Hahn. „Wir hoffen mit dem Elternschreiben aufzeigen zu können, wie viel der Stadt Bad Vilbel ihre Jüngsten wert sind und welche Maßnahmen, auch finanzieller Art, wir dafür aufwenden wollen, auch wenn der Wetteraukreis seine Mittel drastisch kürzt und die Bundesregierung immer neue Regelungen zur Kinderbetreuung findet“, so Heike Freund-Hahn abschließend.