FDP fordert Poller in der Frankfurter Strasse

Schlessmann: Verkehrssicherheit durch wildes Parken stark gefährdet
Die FDP in Bad Vilbel regt die sofortige Installation von Pollern auf den Fußgängerwegen in der Frankfurter Straße auf beiden Seiten der Fahrbahn vom Grünen Weg bzw. Schützenhofstr. bis zur Schmiedsgasse an.
Bedingt auch durch die aktuellen Bauarbeiten im Grünen Weg, der jedoch nach deren Fertigstellung ebenfalls nicht mehr als Parkfläche genutzt werden können sollte, werden die Flächen der Fußgängerwege in dem o.g. Abschnitt der Frankfurter Straße ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer als Halte- oder Parkflächen durch Fahrzeugnutzer beansprucht, stellte der stellvertretende Ortsvorsitzende der FDP in Bad Vilbel Erich Schlessmann öffentlich fest. Mit den Pollern könne der Durchgangsverkehr, nicht zuletzt auch die Busse des öffentlichen Nahverkehrs, nicht mehr behindert bzw. deren Durchfahrt blockiert werden. Radverkehr auch in die erlaubte Richtung sei an diesen Engstellen nahezu unmöglich oder eine Herausforderung mit Sturzgefährdung.
“Fußgänger werden durch das Parkverhalten zu Freiwild, deren Fortbewegung den egozentrisch Parkenden offenbar völlig egal ist, Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren sind chancenlos und gezwungen, so möglich, riskant auf die Straße auszuweichen. Zudem werden rücksichtslos die Ein- und Ausfahrten zu den Garagen der Anwohner zugestellt,“ hat der FDP Stadtverordnete Schlessmann in den vergangenen Wochen festgestellt.
Das alles spiele sich am Tag und in der Nacht ab. Eine intensive und erfolgreiche Überwachung des ruhenden Verkehrs könne erkennbar weder durch die städtische Ordnungspolizei noch durch die Landespolizei beobachtet werden. Leider müsse man auch das eine und andere mal erleben, dass Fahrzeuge der Ordnungsdienste durch die Engstellen hindurchbugsiert würden. „Eingreifende Kontrollen finden dann nicht statt,“ bedauert der Vize FDP Chef weiter.
Es existiere deshalb vor allem für Fußgänger und Radfahrer ein massives Gefährdungspotenzial, bei dem im Falle des Falles die Verkehrssicherungspflicht auch der Stadt überprüft werden könne. So verwiesen die Liberalen nebenbei – wenn auch nicht unmittelbar vergleichbar – auf den Fall des Bürgermeisters in Neukirchen/ Nordhessen hin, der wegen der nicht erfolgten Sicherung eines durch das Amtsgericht Schwalmstadt so charakterisierten Löschteichs verurteilt wurde.