FDP fordert den Kreisausschuss auf, die VGO endlich anzuweisen!

06.09.2014

Die FDP Wetterau fordert den Kreisausschuss des Wetteraukreises auf, die VGO endlich anzuweisen, den Widersprüchen der Eltern abzuhelfen und die Kosten der Schülerbeförderung wieder zu übernehmen. Die FDP ist ganz dezidiert der Auffassung, dass die angegriffenen Bescheide formal rechtswidrig sind. Aus diesem Grunde kann und muss der Kreisausschuss des Wetteraukreises die VGO anweisen, den Widersprüchen […]

Die FDP Wetterau fordert den Kreisausschuss des Wetteraukreises auf, die VGO endlich anzuweisen, den Widersprüchen der Eltern abzuhelfen und die Kosten der Schülerbeförderung wieder zu übernehmen. Die FDP ist ganz dezidiert der Auffassung, dass die angegriffenen Bescheide formal rechtswidrig sind. Aus diesem Grunde kann und muss der Kreisausschuss des Wetteraukreises die VGO anweisen, den Widersprüchen abzuhelfen, damit so Schaden von der VGO abgewendet wird. Die Bescheide der VGO würden einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten, deshalb sei damit zu rechnen, dass bei einer Klage das Verwaltungsgericht Gießen diese Bescheide aufheben würde. Dies wäre dann aber mit erheblichen Kosten für die VGO verbunden und der Kreisausschuss sei verpflichtet, im Rahmen seiner Fach- und Rechtsaufsicht dafür Sorge zu tragen, dass diese Kosten erst gar nicht entstehen. Gleichzeitig würde man damit auch dem Anliegen der Eltern Rechnung tragen, die eben eine Übernahme der Kosten der Schülerbeförderung auch für die Zukunft wünschen. Schließlich sei mit diesem Verfahren auch eine Rechtssicherheit in kürzester Zeit zu erreichen, denn dies könne bereits in der kommenden Woche umgesetzt werden.
Es sei offensichtlich so gewesen, dass die von dem zuständigen Dezernenten Betschel-Pflügel insoweit erarbeitete Vorlage für den Kreisausschuss nicht vollständig gewesen sei. Nur so sei zu erklären, dass Vertreter aller politischer Parteien im Kreisausschuss diese Vorlage abgelehnt haben. Aus diesem Grunde hat die FDP Wetterau jetzt einen entsprechenden Antrag im Kreistag gestellt, der im Prinzip eine fertige Vorlage für den Kreisausschuss darstellen würde. Das politische Ziel sei für die FDP Wetterau klar: Alle Bescheide der VGO seien im Ergebnis aufzuheben und es seien alle Kosten der Schülerbeförderung wie bisher zu übernehmen. Klar sei dabei auch, dass dies im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten zu erfolgen habe. Insofern sei die FDP ja gerade dankbar, dass die Bescheide der VGO formal rechtswidrig seien, sodass an dieser Stelle eben eine inhaltliche Prüfung der Bescheide überhaupt nicht stattfinden mehr müsse. Man könne sich hier bequem auf die formalen Gegebenheiten zurückziehen und somit das politische Ziel erreichen.
Anschließend müsse eine neue Überprüfung der Schulwege stattfinden und dabei müsse die VGO eben zunächst die Kriterien für die Bewertung der Schulwege erarbeiten. Mit dieser Frage beschäftigt sich Teil 2 des FDP Antrags gegenüber dem Kreistag. Die FDP fordert nämlich in ihrem Antrag, dass die Kriterien des § 161 Schulgesetz möglichst elternfreundlich ausgelegt werden, mit dem Ziel, dass bei möglichst vielen Schulwegen die Kosten der Schülerbeförderung von der VGO übernommen werden. Erst wenn diese Kriterien durch den Kreisausschuss entsprechend dieser Vorgabe gebilligt worden sind, werden anschließend die Schulwege überprüft. Damit würde sich der Wetteraukreis auf dem Boden des Gesetzes bewegen und eine Lösung erarbeiten, die auf Basis der bisherigen Gesetzeslage die bestmöglichsten Ergebnisse über die Eltern erzielen würde. Gleichzeitig ist die FDP der Auffassung, dass der hessische Landtag § 161 hessisches Schulgesetz modernisieren sollte, das grundsätzlich mehr Schulwege in den Genuss einer bezahlten Schülerbeförderung kommen würden. (Teil 3 des Antrages) Da sich ja auch hochrangige Vertreter von CDU und den Grünen für ein solches Ansehen stark machen würde, habe die FDP überhaupt keinen Zweifel daran, dass dies auch möglichst bald im hessischen Landtag umgesetzt werden wird. Klar ist jedenfalls, dass mit der von der FDP vorgeschlagenen Vorgehensweise alle Probleme im Sinne der Eltern rechtlich gelöst werden können. Nun seien die anderen Parteien aufgefordert entsprechend ihrer vollmundigen Ankündigung in den Presseorganen auch Taten folgen zu lassen.