FDP besucht Moschee der Ditib-Gemeinde in Bad Vilbel

27.11.2012
Vilbel_Moschee
Von links nach rechts: Irfan Köroglu, Jörg-Uwe Hahn, Hakan Cicek, Gesine Wambach, Heike Freund-Hahn, Muharrem Ünsal

Jörg-Uwe Hahn: „Menschen sind verschieden, doch jeder soll nach seiner Façon zufrieden werden“

Bad Vilbel – „Seinen Glauben zu leben, ist etwas sehr Persönliches. Jeder soll seine Religion so ausüben, wie er es möchte, um glücklich zu werden. Fremdes stößt leider schnell auf Unverständnis, deshalb ist es wichtig Ressentiments durch persönlichen Kontakt und gegenseitige Besuche abzubauen“, erklärte der Vilbeler FDP-Fraktionsvorsitzender und Hessischer Minister der Justiz, für Europa und Integration, Jörg-Uwe Hahn, anläßlich seines Besuchs mit Sozialstadträtin Heike Freund-Hahn und Sozialamtsleiterin Gesine Wambach bei der islamisch-türkischen Gemeinde Bad Vilbel e.V.

Die islamisch-türkische Gemeinde gehört mit ihrer Moschee seit 1990 zu Bad Vilbel. Sehr erleichtert und erfreut waren die über 130 Gemeindemitglieder als am 3. Oktober so viele Vilbeler gegen rechtsextremistische Forderungen für die Muslime in Vilbel Partei ergriffen haben und für ein friedliches Miteinander geworben haben. „Natürlich gehören auch Menschen muslimischen Glaubens zu Bad Vilbel. Der Tag der Deutschen Einheit war ein wirklicher Tag der Einheit in der Stadt“, freute sich der Liberale über den hohen Zuspruch der Bevölkerung.

Zum gemeinsamen Leben gehöre zuletzt auch das Sterben und der Tod. Der Wunsch nach Bestattungen gemäß des islamischen Ritus steige auch in Vilbel, denn nur die erste Generation möchte in „heimischer Erde“ in der Türkei bestattet werden. „Die dritte und vierte Generation ist in Bad Vilbel, in Deutschland zu Hause, spricht besser deutsch als türkisch und möchte natürlich auch hier beerdigt werden. Um dies zu ermöglichen müssen wir auf Landesebene die Bestattungsgesetze anpassen“, stellte Hahn fest.

Bei einer muslimischen Bestattung ist ein fester Ablauf vorgeschrieben. Im Vorfeld führen die Angehörigen eine Waschung des Leichnams durch, wobei eine Frau von weiblichen und ein Mann von männlichen Angehörigen gewaschen wird. Bei islamischen Bestattungen ist es vorgesehen, daß der Leichnam anschließend in ein Leinentuch gewickelt und so in einem Erdgrab beigesetzt wird. Der Leichnam wird auf die rechte Seite oder den Rücken gelegt, dabei weist die Blickrichtung gen Mekka. Die Beisetzung soll bei der Bestattung im Islam umgehend nach Eintreten des Todes stattfinden, also möglichst bereits am Todestag. „Die bisherigen Gesetze schreiben eine Beisetzung in einem Sarg oder einer Urne vor. Eine islamische Bestattung in einem Leinentuch ist bisher so nicht erlaubt. Die Beerdigung am Tag des Todes ist nach deutschem Recht ebenfalls nicht gestattet, da eine Wartezeit von mindestens 48 Stunden vorgeschrieben ist. Diese Frist muß auch weiterhin bei muslimischen Bestattungen in Deutschland eingehalten werden“, erläuterte der Liberale. Die FDP Stadträtin Freund-Hahn erinnerte daran, dass im Vilbeler Stadtparlament die Friedhofssatzung geändert würde. „Ich nehme die Anregung der CDU sehr ernst, in Bad Vilbel auch Bestattungen nach muslimischem Ritual einzuführen. Die FDP unterstützt dies sehr. Deshalb sind auch die beiden Vilbeler Landtagsabgeordneten Tobias Utter und Jörg-Uwe Hahn aufgefordert, die entsprechenden Änderungen des hessischen Bestattungsgesetzes voranzutreiben“, so Freund-Hahn abschließend.