FDP begrüßt Widersprüche der Eltern gegen die Bescheide der VGO

05.08.2014

Sehr erfreut hat die FDP Wetterau zur Kenntnis genommen, dass bereits deutlich über die Hälfte aller Eltern Widersprüche gegen die Bescheide der VGO eingelegt hat. Die FDP hält nach wie vor die Bescheide der VGO für rechtswidrig. Diese Bescheide seien nicht nur formal rechtswidrig, weil sie gegen grundlegendes Verwaltungsverfahrensrecht verstoßen, sondern sie würden auch gegen materielles Recht verstoßen. Beispielsweise seien verschiedentlich die Bedenken der Polizei hinsichtlich der Verkehrssicherheit von der VGO mit der Begründung weggewischt worden, dass der entsprechende die Stellung abgebende Polizeibeamte Ortsansässig sei und deshalb sei dieser Beamte befangen. Die Aufstellung einer solchen Behauptung seitens der VGO sei gegenüber dem eingesetzten Polizeibeamten fast schon ehrabschneidend, so FDP Kreistagsfraktionsvorsitzender Peter Heidt. Jedenfalls sei nach Auffassung der FDP das der VGO zustehende Ermessen so nicht ordnungsgemäß ausgeübt worden.


Mit aller Entschiedenheit wies die FDP die Behauptung zurück, die Regierungskollision aus SPD, Grüne und FDP hätte die VGO mit der Durchführung der Überprüfung der Schulwege beauftragt. Zum einen sei es grundsätzlich so, dass in dem Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP Regelungen hinsichtlich der VGO und der OVAG weitestgehend ausgeklammert worden seien, weil es in der ZOV-Verbandsversammlung eine große Koalition aus SPD und CDU geben würde. Zum anderen habe der Wetteraukreis im Jahre 2005 mit der VGO einen Vertrag abgeschlossen über die Übertragung von allen Aufgaben rund um die Schülerbeförderung. Schließlich sei es hier konkret so abgelaufen, dass die VGO geplant hatte, bei einer Busverbindung in Bad Nauheim/Schwalheim die bisherige Kostenübernahme der Schülerbeförderung abzuschaffen, dies hätten die Freien Wähler im Kreisausschuss zum Anlass genommen, dort eine generelle Überprüfung aller Schulwege zu verlangen, damit es eine einheitliche Regelung geben würde. Diesem Ansinnen der Freien Wähler ist dann die VGO nachgekommen und hat die Schulwege überprüft. Die Kreiskoalition hat also damit überhaupt nichts zu tun. Ganz im Gegenteil ist dieser Vorgang im Kreistag überhaupt kein Thema gewesen.
Nachdem Grüne und FDP von den Schulwegsbegehungen Kenntnis erlangt hatten, haben diese beiden Parteien in der Koalitionsrunde verlangt, dass die Ergebnisse der VGO vor Versendung der Bescheide vorgestellt werden. Tatsächlich ist aber vor Versendung der Bescheide nur der Kreisausschuss von der VGO informiert worden und dort haben die Vertreter aller Parteien, also auch von CDU und Freie Wähler überhaupt keine Einwände gegenüber der VGO erhoben. Die Kreistagsparlamentarier von der Koalition sind leider erst nach Versendung der Bescheide von der VGO informiert worden.
Insofern sei es sehr gut gewesen, dass bei der letzten Kreistagssitzung auf Initiative der FDP die verschiedenen Dringlichkeitsanträge der einzelnen Parteien zu einem gemeinsamen Antrag des gesamten Kreistages zusammengefasst worden seien und dass dieser Antrag dann einstimmig vom Kreistag beschlossen worden ist. Die FDP appelliert noch einmal an die VGO, diesen Kreistagsbeschluss zu beachten. Sollte die VGO hierzu nicht bereit sein, müsste der Wetteraukreis eine Kündigung des Vertrages mit der VGO ernsthaft in Erwägung ziehen.
Die FDP kritisiert in diesem Zusammenhang auch die Haltung von dem Schuldezernenten Helmut Betschel-Pflügel, der lediglich 29 der 93 untersuchten Schulwege erneut begutachten wolle. Es bleibe die Haltung der FDP, dass zunächst der Kreisausschuss die VGO anweisen solle, dass § 161 HSchG so weit wie möglich zu Gunsten der Schüler auszulegen ist, mit dem klaren Ziel, dass möglichst überall die Kosten der Schülerbeförderung von der VGO übernommen werden. Der Kreisausschuss ist nach Auffassung der FDP auch berechtigt, eine solche grundsätzliche Weisung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung gegenüber der VGO auszusprechen. Auf Basis dieser Weisung solle dann die VGO sämtliche Schulwege, bei welchen die Übernahme der Beförderungskosten ganz oder teilweise zurückgenommen worden ist erneut überprüfen. Nach Auffassung der FDP gehe es jetzt auch nicht darum, wechselseitige Schuldzuweisungen zu betreiben, sondern es müsse nach einer praktikablen Lösung im Sinne der Eltern und Schüler gesucht werden. Die FDP werde jedenfalls jetzt einen entsprechenden Antrag im Kreistag einbringen und hoffe auf eine breite Zustimmung aller im Kreistag vertretene Parteien, so FDP Kreistagsfraktion Vorsitzender Peter Heidt abschließend.