Bad Vilbeler Sozialdezernentin lädt Elternbeirat, Kita-Leitungen und Fraktionen ein

15.11.2012

„Mit den Beschlüssen aus der gestrigen Sozialausschusssitzung wollen wir nun gemeinsam mit Vertretern der Elternbeiräte, des Fachbereichs Soziale Sicherung, der Leitungen der Kindertagesstätten und natürlich auch mit Vertretern aller hiesigen Parteien am Entwurf der neuen Kindertagesstättensatzung für Bad Vilbel arbeiten“, so die Sozialdezernentin der Quellenstadt, Heike Freund-Hahn, im Nachgang an die Sozialausschusssitzung.

Die geplante Änderung der Kindertagesstättensatzung der Stadt Bad Vilbel war Thema der Sitzung des Sozialausschusses am 14. November. In die Beratungen des Satzungsentwurfes wurde ein Änderungsantrag durch die Koalitionsparteien von CDU und FDP eingebracht. Auf Basis der geänderten Zahlen wurde im Rahmen eines Vortrags die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen präsentiert und anhand von konkreten Fallbeispielen der Betreuungssituation die einkommensabhängigen Elternbeiträge erläutert. Mit dem eingebrachten Änderungsantrag zeichnet sich deutlich ab, dass künftig gut verdienende Eltern mit nur einem Kind einen höheren Betrag entrichten müssen, allerdings Eltern mit mehreren Kindern durch eine Fülle von Vergünstigungen, Einkommensstufen, Geschwistervergünstigungen und anderen Regelungen zum Teil deutlich entlastet werden, als dies durch die aktuell gültigen Kita-Satzung möglich ist.

„Dem im Ausschuss einstimmig geäußerten Wunsch nach einer weitergehenden Beratung der Thematik komme ich als Sozialdezernentin gerne nach. Die gestrige Sitzung und der Änderungsantrag der Koalitionsparteien sind eine gute Basis für die nun folgenden weiteren Beratungen. Zu dieser werde ich die genannten Vertreter aus den Bereichen der Elternbeiräte, der Verwaltung, der Kitas als auch der Politik für den kommenden Donnerstag, den 21. November, persönlich einladen“, erläutert Heike Freund-Hahn.

Basierend auf dem Gespräch wird der Fachbereich Soziale Sicherung dann die Satzung optimieren, um diese wiederum in einem zweiten Treffen den genannten Vertretern vorzustellen und anschließend zu beraten. Erst danach wird die Satzung wieder in den Beratungsgang der städtischen Gremien eingeführt.

 Heike Freund-Hahn, Sozialdezernentin