Ausbau im U3-Bereich

04.06.2013

Hahn: 52.427 Krippenplätze in Hessen – Hessen erreicht vereinbarte Versorgungsquote bereits vor In-Kraft-Treten des Rechtsanspruchs

Wiesbaden – Der heimische FDP-Landtagsabgeordnete und Hessische Minister für Justiz, Integration und Europa, Jörg-Uwe Hahn begrüßt die diese Woche bekanntgegebenen Zahlen zum Ausbau der Betreuung für unter 3-Jährige: „Allein für die Kinderbetreuung und die frühkindliche Bildung investiert die Landesregierung im Doppelhaushalt insgesamt  991,4 Millionen Euro. Davon fließen rund 100 Millionen Euro in den Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Von dem Sonderinvestitionsprogramm der Landesregierung sind bereits 80 Millionen Euro und damit zusätzlich 8.300 Plätze bewilligt. Daher haben wir bereits im Mai 2013, also noch weit vor dem In-Kraft-Treten des Rechtsanspruchs zum 01.08.2013, die vereinbarte Versorgungsquote von 35 Prozent übertroffen. Derzeit verfügt Hessen mit einer Versorgungsquote von 35,1 Prozent über 52.427 Krippenplätze. Mit den restlichen Mitteln des Investitionsprogramms und den bereits bewilligten können insgesamt über 10.000 weitere Krippenplätze entstehen. Wenn alle zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen werden, haben wir einen durchschnittlichen Versorgungsgrad von 40 Prozent in Hessen. „Durchschnittlich“ heißt in diesem Fall, dass dort wo der Bedarf höher ist, wie in den Ballungsräumen, mehr Plätze zur Verfügung stehen. Lag die Versorgungsquote 2007 noch bei 11,5 Prozent, haben wir sie damit mehr als verdoppelt.“

Hahn weiter:

„Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ein Standortfaktor ist und dabei jeder investierte Euro im Sinne der hessischen Kinder gut angelegt ist. Neben dem quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung ist uns Liberale die Qualität in Kindertageseinrichtungen wichtig. Mit der qualifizierten Schulvorbereitung und dem Bildungs- und Erziehungsplan haben wir in Hessen eine klare Richtung für Qualität in Kindertageseinrichtungen vorgelegt. Durch das Hessische Kinderförderungsgesetz müssen zukünftig alle Einrichtungen dieselben Standards vorhalten. Jede Kommune kann drüber hinaus die zusätzlichen Mittel aus dem Hessischen Kinderförderungsgesetz für höhere Qualitätsstandards nutzen.

Diese Landesregierung setzt einen Schwerpunkt auf die Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung, damit hessische Eltern ihre Kinder beruhigt in eine Betreuung geben können. Das ist grundlegend für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine erfolgreiche Politik im Familienland Hessen.“