Allgemeine Maskenpflicht in Bad Vilbel
Ab Samstag, dem 7.11.20, gilt in der Innenstadt Bad Vilbels von 8 bis 21 Uhr eine allgemeine Maskenpflicht, um damit dazu beizutragen, das Corona-Infektionsrisiko zu minimieren.
Die FDP Bad Vilbel ist dankbar, dass eine Allgemeinverfügung des Landrats am heutigen Tag festgezurrt werden konnte, die jetzt in Kraft treten kann. Damit wurde nach intensiven Beratungen ein rechtssicherer Weg gefunden, der Bestand haben wird. In besonderer Weise haben sich Bürgermeister Dr. Stöhr sowie die Stadträte Wysocki und Dr. Hahn für diese Maßnahme eingesetzt und sie kontinuierlich mit den Koalitionspartnern CDU und FDP abgestimmt. Seit zehn Tagen inzwischen wurde nach einer gemeinsamen Lösung gesucht, nachdem die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus insbesondere in unserer Stadt extrem in die Höhe schnellte. Deshalb sind die Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen geboten.
Der Fraktionsvorsitzende im Stadtparlament Erich Schleßmann begründet diese Auffassung: „Die FDP ist von dem Argument einer Wiener Virologin überzeugt, die in einem Interview in der Nachrichtensendung ZIB 2 in der letzten Woche völlig unaufgeregt feststellte, dass selbst dann die Maske wirkt, wenn sie auch nicht völlig vor den Viren schützt.“ Sie trage entscheidend dazu bei, die Menge des Virenbefalls zu verringern. Das wirke sich auf den möglichen Krankheitsverlauf aus: Je weniger Viren im Rachenraum, desto milder die Infektion mit Sars Covid 19.
„Hoffen wir also auf die Vernunft und Einsicht der Menschen auch und gerade in BV. Bislang sind unsere Beobachtungen leider gegenteiliger Art“, so der Ortsvorsitzende Jörg-Uwe Hahn mit der Botschaft der FDP an die Bad Vilbeler Bürger.