FDP Bad Vilbel fragt nach Beteiligung von EU-Bürgern bei der Kommunalwahl 2026

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Laut Zensus aus dem Jahr 2022 lebten damals in Bad Vilbel 29.071 Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie 2.652 Bürgerinnen und Bürger mit einer Staatsangehörigkeit aus einem EU-Mitgliedstaat. Die FDP Bad Vilbel weist darauf hin, dass diese EU-Staatsbürger bei der Kommunalwahl am 15.03.2026 wahlberechtigt sind. Um sich einen faktenbasierten Eindruck zu verschaffen, hat die FDP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung nunmehr eine umfassende Anfrage eingereicht. Diese besteht aus sechs Fragen und fußt auf Artikel 22 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der das Wahlrecht der EU-Bürger bei Kommunalwahlen zu den gleichen Bedingungen wie für die heimischen Staatsbürger vorschreibt.

Zunächst, so die FDP-Fraktionsvorsitzende Anja Nina Kramer, möchte man die aktuell gültige Anzahl der EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Bad Vilbel erfahren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Mitgliedstaaten. „Um bessere Vergleichsmöglichkeiten zu haben, möchten wir auch die Zahl der Nicht-EU-Bürger erfahren“, so Kramer weiter. Sodann sei wichtig zu erfahren, wie viele dieser EU-Bürger im Wahlverzeichnis eingetragen seien.

„Aus diesen Zahlen können wir erkennen, wie groß die Zahl der nicht registrierten EU-Bürger ist, die von der Stadt Bad Vilbel gemäß § 50 HGO auf ihr Wahlrecht hingewiesen werden müssen“, ergänzte die FDP-Fraktionschefin Kramer.

Für den heimischen FDP-Parteivorsitzenden Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn, der fünf Jahre Europaminister des Landes Hessen war, ist dieses Wahlrecht ein guter Weg der Integration in einer gemeinsamen europäischen Gemeinschaft.