FDP Bad Vilbel fragt nach Beteiligung von EU-Bürgern bei der Kommunalwahl 2026

Laut Zensus aus dem Jahr 2022 lebten damals in Bad Vilbel 29.071 Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie 2.652 Bürgerinnen und Bürger mit einer Staatsangehörigkeit aus einem EU-Mitgliedstaat. Die FDP Bad Vilbel weist darauf hin, dass diese EU-Staatsbürger bei der Kommunalwahl am 15.03.2026 wahlberechtigt sind. Um sich einen faktenbasierten Eindruck zu verschaffen, hat die FDP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung nunmehr eine umfassende Anfrage eingereicht. Diese besteht aus sechs Fragen und fußt auf Artikel 22 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der das Wahlrecht der EU-Bürger bei Kommunalwahlen zu den gleichen Bedingungen wie für die heimischen Staatsbürger vorschreibt.
Zunächst, so die FDP-Fraktionsvorsitzende Anja Nina Kramer, möchte man die aktuell gültige Anzahl der EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Bad Vilbel erfahren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Mitgliedstaaten. „Um bessere Vergleichsmöglichkeiten zu haben, möchten wir auch die Zahl der Nicht-EU-Bürger erfahren“, so Kramer weiter. Sodann sei wichtig zu erfahren, wie viele dieser EU-Bürger im Wahlverzeichnis eingetragen seien.
„Aus diesen Zahlen können wir erkennen, wie groß die Zahl der nicht registrierten EU-Bürger ist, die von der Stadt Bad Vilbel gemäß § 50 HGO auf ihr Wahlrecht hingewiesen werden müssen“, ergänzte die FDP-Fraktionschefin Kramer.
Für den heimischen FDP-Parteivorsitzenden Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn, der fünf Jahre Europaminister des Landes Hessen war, ist dieses Wahlrecht ein guter Weg der Integration in einer gemeinsamen europäischen Gemeinschaft.
