Eingriffe in die Demokratie auf kommunaler Ebene durch CDU und SPD

Der Hessische Landtag diskutierte über den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, darunter die Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG). Am 12.02. findet hierzu im Innenausschuss des Landtags die Anhörung der Sachverständigen statt. Zuvor gingen schriftliche Stellungnahmen u. a. des Hessischen Städtetags, des Hessischen Jugendrings, des Verbands kommunaler Unternehmen e. V. Landesgruppe Hessen und des Hessischen Industrie- und Handelskammertags ein.

„Das von der Landesregierung aus CDU und SPD angestrebte Auszählverfahren nach d’Hondt geht zu Lasten der kleinen Parteien und Wählergruppen (§ 22 KWG)“, erläutert Dr. h. c. Jörg-Uwe Hahn, Vorsitzender der FDP Bad Vilbel und Staatsminister a. D. In den Stellungnahmen des Hessischen Landkreistags ist von „Unregierbarkeit“ durch die Vertretung kleiner Fraktionen die Rede, und der Hessische Städtetag spricht sogar von „drohender Zersplitterung“ durch das bestehende Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer, das vor mehr als 20 Jahren von Jörg-Uwe Hahn mit dem damaligen CDU-Innenminister Volker Bouffier verhandelt und von der CDU/FDP-Koalition vereinbart wurde.

Der Ehrenvorsitzende der FDP Hessen, Hahn, ist empört: „Wenn diese Änderung beschlossen wird, stellt dies einen massiven Eingriff in unsere Demokratie auf kommunaler Ebene dar. Die Vielfalt der lokalen Wählergruppen und kleineren Parteien, die sich auf kommunaler Ebene engagieren, ist Ausdruck der Diversität an Meinungen, Interessen und sozialen Gruppen, die nicht nur Gehör finden, sondern auch weiterhin politisch repräsentiert werden und Einfluss nehmen können sollten.“

Darüber hinaus sehen die Liberalen in der gesamten Wetterau auch die geplanten Änderungen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden kritisch: „In Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit und einer gefühlten Distanz zu übergeordneten Entscheidungsgremien sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ein wichtiger Bestandteil der vor Ort erlebten gesellschaftlichen Verantwortung“, betont Hans-Otto Jacobi, FDP-Fraktionsvorsitzender in Rosbach.

Die Liberalen in Bad Vilbel sehen jedoch auch Lichtblicke für die Demokratie bei den zahlreichen geplanten Änderungen: „Eine der überfälligen Änderungen zur Modernisierung und Erleichterung der ehrenamtlichen Arbeit von Berufstätigen stellt die Schaffung der Möglichkeit dar, zukünftig Sitzungen und Abstimmungen digital abhalten zu können (§ 52a HGO)“, stellt Michael Holzapfel heraus, der als Stadtverordneter und Unternehmensberater von den Vorzügen der Digitalisierung überzeugt ist.

„Angesichts des demografischen Wandels unterstützen wir ausdrücklich das Bestreben, die Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen zu stärken und sogar die Einführung eines Antragsrechts für Jugendräte im Rahmen einer Kann-Vorschrift umzusetzen (§ 4c HGO)“, freut sich Anja Nina Kramer, Fraktions- und stellvertretende Ortsvorsitzende der FDP Bad Vilbel, für die politische Partizipation von jungen Menschen eine Herzensangelegenheit ist. „Allerdings sollten sich die Beteiligungsmöglichkeiten nicht auf einen Beirat beschränken, sondern stattdessen diverse Formate beinhalten. Oft eignet sich die Projektarbeit eher als dröge und langsame Verwaltungsmechanismen“, ergänzt Kramer. Deshalb werde die FDP das Thema auf die Tagesordnung einer der kommenden Stadtverordnetensitzungen bringen.